Immobilien in Schweden |
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| Hinweise zu ZOLLBESTIMMUNGEN für Schweden! Einfuhr von Waren nach Schweden, Stand 15.03.2006 Wenn Sie eine Reise nach Schweden planen, können Sie auf der Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) wichtige Information erhalten. Sie finden dort u.a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten. Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren: Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden. Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eingeführt werden. Erlaubte Mengen, die eingeführt werden dürfen: 10 Liter Spirituosen (mehr als 22% Alkoholgehalt) oder 20 Liter Spirituosen (mit höchstens 22% Alkoholgehalt) oder 90 Liter Wein (aber höchstens 60 Liter Schaumwein) oder 110 Liter Bier 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket: Tullverket Box 12854 S-112 98 Stockholm Info-Telefon: 0046-771/23 23 23 E-Mail: tyska.tullsvar@tullverket.se An diese E-Mailadresse können Sie Ihre Anfragen auf Deutsch senden. Internet: http://www.tullverket.se |
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Immobilien Theo Neugebauer* Backumerstr. 400* D-45701 Herten* Tel.: 02366-43967 (aus dem Ausland 0049-2366-43967)* Fax: 02366-41018* E-mail: abc@schweden1.de |
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