Immobilien in Schweden |
| Hier möchten wir Ihnen einige
Informationen über den ganz "normalen" Weg zum Erwerb einer Freizeitimmobilie
in SCHWEDEN geben und einige damit verbundene Nebenkosten nennen. Haben Sie sich endgültig für ein Verkaufsobjekt entschieden, fertigen unsere Partner, alles lizensierte schwedische Immobilienmakler, einen zweisprachigen Kaufvertrag, den Sie bitte unterschreiben und nach SCHWEDEN zurücksenden wollen. Nachdem der Kaufvertrag von Ihnen unterschrieben wurde, müssen von Ihnen (wie in Schweden üblich) 10 % der Kaufsumme auf ein "Anderkonto" (Maklerklientenkonto) nach Schweden überwiesen werden. In Schweden benötigt man für den Erwerb einer Freizeitimmobilie keinen Notar - die staatlich zugelassenen Makler sind autorisiert, alle notarüblichen Aktivitäten selbst durchzuführen (das spart viel Geld). Sollte der Kauf aus Gründen, die der Erwerber zu vertreten hat, nicht zustande kommen, wird die Anzahlung vom schwedischen Makler als Aufwandsentschädigung einbehalten. Im Kaufvertrag wird in der Regel ein Übernahmetermin der Immobilie festgeschrieben (der sogenannte Antrittstag), der für alle Seiten bindend ist. Sie reisen also zur Hausübernahme nach Schweden und treffen hierbei auch den Hauseigentümer, um letzte Fragen, die noch offen sind, zu diskutieren. Zum Zeitpunkt der Übernahme muß der Käufer die Restkaufsumme (90 %) bezahlt haben. Üblicherweise führt der Käufer einen Überweisungbeleg seiner Bank mit. Von Bargeldzahlungen raten wir eigentlich ab. Nachdem die Immobilie gänzlich bezahlt wurde, fertigen unsere schwedischen Partner einen amtlichen "Köpebrev" (Quittung auf die bezahlte Kaufsumme), den die Parteien an Ort u. Stelle unterzeichnen (der Verkäufer bestätigt damit den ordnungsgemäßen Empfang der Kaufsumme) und reichen den "Kaufbrief" beim zuständigen Landesgericht ein, der als Auflassungsurkunde für die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers benötigt wird (Eintragungs- u. Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden ca. 1 Monat). Achtung: Nach schwedischem Recht geht das Immobilieneigentum jedoch bereits mit Unterzeichnung des Kaufbriefs auf den Erwerber über; die Eintragung ins Grundbuch besitzt lediglich deklatorische Wirkung.
Bezahlung des Ferienhauses: Sehr häufig werden wir gefragt,
welcher Weg zur Bezahlung der Immobilie eigentlich der sinnvollste ist. Sie haben
verschiedene Möglichkeiten Ihr neu erworbenes Domizil zu bezahlen: Unsere schwedischen Partner kümmern sich auch selbstverständlich (kostenlos)
um Ihre Anmeldung bei verschiedenen schwedischen Versorgern, z B. bei der örtlichen
Elektrizitätsgesellschaft, regeln Ihre Kommuneanmeldung (damit der Müll abgeholt und Sie
mit Wasser versorgt werden, falls Ihr Haus kommunal versorgt wird) und melden ein
eventuell vorhandenes Telefon auf Ihren Namen um. Gerne begleiten sie Sie auch zu einer
Bank, um ein Girokonto und möglicherweise auch Daueraufträge zur Bezahlung laufender
Rechnungen einzurichten. Sollte einmal ein Versicherungsschaden eintreten, was wir
natürlich nicht hoffen - bitte sehr, wir regeln alles vor Ort und helfen bei
Schadensmeldungen an die Versicherer und bei Übersetzungsproblemen. |
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| Das Schweden Immobilien Team - für Immobilien in Schweden | ||
Immobilien Theo Neugebauer* Backumerstr. 400* D-45701 Herten* Tel.: 02366-43967 (aus dem Ausland 0049-2366-43967)* Fax: 02366-41018* E-mail: abc@schweden1.de |
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