Hier möchten wir Ihnen einige Informationen über den ganz
"normalen" Weg zum Erwerb einer Freizeitimmobilie in SCHWEDEN geben und einige
damit verbundene Nebenkosten nennen.
Haben Sie sich endgültig für ein Verkaufsobjekt entschieden, fertigen unsere Partner,
alles lizensierte schwedische Immobilienmakler, einen zweisprachigen
Kaufvertrag, den Sie bitte unterschreiben und nach SCHWEDEN zurücksenden wollen.
Nachdem der Kaufvertrag von Ihnen unterschrieben wurde, müssen von Ihnen (wie in Schweden
üblich) 10 % der Kaufsumme auf ein "Anderkonto" (Maklerklientenkonto) nach
Schweden überwiesen werden. In Schweden benötigt man für den Erwerb einer
Freizeitimmobilie keinen Notar - die staatlich zugelassenen Makler sind autorisiert, alle
notarüblichen Aktivitäten selbst durchzuführen (das spart viel Geld).
Sollte der Kauf aus Gründen, die der Erwerber zu vertreten hat, nicht zustande kommen, wird die
Anzahlung vom schwedischen Makler als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Im Kaufvertrag wird in der Regel ein Übernahmetermin der Immobilie festgeschrieben (der
sogenannte Antrittstag), der für alle Seiten bindend ist. Sie reisen also zur
Hausübernahme nach Schweden und treffen hierbei auch den Hauseigentümer, um letzte
Fragen, die noch offen sind, zu diskutieren.
Zum Zeitpunkt der Übernahme muß der Käufer die Restkaufsumme (90 %) bezahlt haben.
Üblicherweise führt der Käufer einen Überweisungbeleg seiner Bank mit. Von
Bargeldzahlungen raten wir eigentlich ab.
Nachdem die Immobilie gänzlich bezahlt wurde, fertigen unsere schwedischen Partner einen
amtlichen "Köpebrev" (Quittung auf die bezahlte Kaufsumme), den die Parteien an
Ort u. Stelle unterzeichnen (der Verkäufer bestätigt damit den ordnungsgemäßen Empfang
der Kaufsumme) und reichen den "Kaufbrief" beim zuständigen Landesgericht ein,
der als Auflassungsurkunde für die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers benötigt
wird (Eintragungs- u. Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden ca. 1 Monat).
Achtung: Nach schwedischem Recht geht das Immobilieneigentum jedoch bereits mit
Unterzeichnung des Kaufbriefs auf den Erwerber über; die Eintragung ins Grundbuch besitzt
lediglich deklatorische Wirkung.
| 2. |
Grundbucheintragung |
825,-- SEK |
z. Zt. ca. 90,00 Euro |
| 3. |
Grunderwerbssteuer (einmalig) |
1,5 % vom Kaufpreis |
|
| 4. |
Jährliche Steuer auf Grund und Haus |
1,5 % vom Einheitswert |
Den Einheitswert nennen wir für jedes Objekt im
Exposè. |
| 5. |
Elektrizität |
ca.1,25 SEK/h. |
|
| 6. |
Kommuneabgabe (jährlich) |
|
von Objekt zu Objekt verschieden. |
| 7. |
Hausversicherung |
|
je nach Wert |
Bezahlung des Ferienhauses
Sehr häufig werden wir gefragt, welcher Weg zur Bezahlung der Immobilie eigentlich der
sinnvollste ist.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihr neu erworbenes Domizil zu bezahlen:
1. Banküberweisung:
Etwa eine Woche vor Übernahme des Objektes (am sogenannten "Antritt") bezahlen
Sie per Banküberweisung die restlichen 90 % (10 % haben Sie ja bereits zu diesem
Zeitpunkt für Ihr Haus angezahlt) der Kaufsumme auf das schwedische Maklerklientenkonto.
Die Überweisungsgebühr hierfür beträgt 1,5 (Promille) von der
Überweisungssumme.
Sie überweisen z. B. 100.000 Euro nach Schweden. Das deutsche Bankinstitut berechnet
Ihnen für diese Überweisung 1,5 = 150 Euro). Dieser Weg der Bezahlung Ihrer
Immobilie ist der sicherste. Zur Übernahme Ihres Objektes bringen Sie dann lediglich den
Überweisungsbeleg mit nach Schweden - und alles ist erledigt.
2. Scheckbezahlung: In Schweden werden
überhaupt k e i n e Schecks mehr von den
Banken akzeptiert - weder Euro- noch bankbestätigte Verrechnungsschecks noch
Bankorderschecks. Achtung: Sie können also in Schweden keine Schecks mehr vorlegen und
auch Ihre Immobilie n i c h t mehr per
Scheck bezahlen!
3. Barzahlung: Sie
bezahlen zum Zeitpunkt der Übernahme Ihres Hauses in Schweden mit Bargeld (in der Regel
führen Sie Euro mit sich). Sollten Sie diese Art der Bezahlung bevorzugen, ist es nötig,
zunächst in Schweden eine Bank aufzusuchen, um die eingeführten Euro in Schwedenkronen
umzuwechseln. Sie müssen also zur Übernahme des Hauses einen Banktag (Wochentag)
auswählen.
Die Barzahlung ist aus unserer Sicht nicht zu empfehlen. 1. Selbstverständlich besteht
während der Reise nach Schweden immer die Gefahr eines Verlustes des Bargeldes. 2. Auch
in Schweden sind heute die Banken verpflichtet größere Bareinzahlungen oder
Wechselaktionen zu registrieren und eventuell auch weiterzumelden (Geldwäschegesetz). Ob
eine Zusammenarbeit schwedischer Behörden mit deutschen Finanzämtern (Anfangsverdacht)
tatsächlich stattfindet, vermögen wir nicht zu sagen - uns ist jedenfalls noch kein
konkreter Fall bekannt geworden.
4. Ferner sind viele Mischformen der Immobilienbezahlung
denkbar: Sie übernehmen z. B., wenn vorhanden, eine grundbuchlich eingetragene Hypothek
des Hauses und zahlen nur die Differenz zum Kaufpreis.
Wir hoffen, Ihnen einige wichtige Hinweise zum Erwerb eines schwedischen Ferienhauses
gegeben zu haben. Praktisch brauchen Sie sich, sollten sie sich für ein Ferienhaus aus
unserer Angebotspalette entscheiden, um nichts kümmern.
Wir möchten Sie nur um eine korrekte Bezahlung der Immobilie bitten.
Unsere schwedischen Partner kümmern sich auch selbstverständlich (kostenlos) um
Ihre Anmeldung bei verschiedenen schwedischen Versorgern, z B. bei der örtlichen
Elektrizitätsgesellschaft, regeln Ihre Kommuneanmeldung (damit der Müll abgeholt und Sie
mit Wasser versorgt werden, falls Ihr Haus kommunal versorgt wird) und melden ein
eventuell vorhandenes Telefon auf Ihren Namen um. Gerne begleiten sie Sie auch zu einer
Bank, um ein Girokonto und möglicherweise auch Daueraufträge zur Bezahlung laufender
Rechnungen einzurichten. Sollte einmal ein Versicherungsschaden eintreten, was wir
natürlich nicht hoffen - bitte sehr, wir regeln alles vor Ort und helfen bei
Schadensmeldungen an die Versicherer und bei Übersetzungsproblemen.
Gerne stellen wir Sie auch als neuen Eigentümer den möglichen Nachbarn vor.
Und sollten Sie später Fragen an uns haben oder Hilfe bei anstehenden Problemen
benötigen - bitte rufen Sie uns an! Wir werden Ihnen auch noch in vielen Jahren nach dem
Erwerb Ihrer Freizeitimmobilie, soweit es in unserer Macht liegt, gerne weiterhelfen!
Seit Mai 1994 ist es erlaubt, Haustiere mit nach Schweden zu bringen.
Beachten Sie bitte die schwedischen Bestimmungen. Informationen
hier
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