Neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren
(nach Schweden)
Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und des
Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden
Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt.
Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten ab dem 3. Juli
2004. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig.
Seit dem 3 Juli 2004 ist keine Genehmigung für die Einfuhr von Hunden oder Katzen
nach Schweden erforderlich. Bearbeitungsgebüren die nach dem 1 Januar 2005 eingezahlt
werden, können nicht zurückerstattet werden.
Heimtierausweis (Pass) für Hunde, Katzen und Frettchen
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU
wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (Pass) haben.
In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis
in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen
Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung
eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland
anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einreist,
muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab
dem 3. Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der Anschlussländer siehe
unten):
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
- Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem
Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus
Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
- Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test
muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung
erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus
Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäss den Empfehlungen des
Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist
kein erneuter Antikörpertest notwendig.
- Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit
einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor
der Einfuhr.
Das von Ihrem Tierarzt auszufüllende Formular können Sie hier downloaden
Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen
- Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt
alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Folgende Einfuhranforderungen werden aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und´Hundestaupe sowie
Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für
Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und
Hundestaupe geimpft werden.
Nachstehend wird verdeutlicht, was hinsichtlich der Anträge und Gebühren gilt, wenn die
neuen Regeln Gültigkeit erlangen. Es bedeutet, dass es nicht länger notwendig ist, sich
als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu
erlangen.
- Wenn Sie einen Hund oder eine Katze am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden
einführen wollen, benötigen Sie keine Genehmigung.
- Wenn Sie vor dem 3. Juli aus Schweden ausreisen, aber nach dem 3. Juli wieder einreisen
möchten, benötigen Sie keine Genehmigung. Alle anderen Bedingungen für die Einfuhr
müssen jedoch erfüllt sein.
Alle Einzelheiten der Verordnung 998/2003 stehen noch nicht fest, die Vorschriften des
Zentralamtes für Landwirtschaft sind noch nicht geändert. Weitere Informationen über
die neuen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Zentralamtes für
Landwirtschaft unter folgender Adresse veröffentlicht: www.sjv.se. Unter anderem werden in Kürze dort weitere Informationen
über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern sowie zur Einfuhr von Haustieren aus
Drittländern veröffentlicht. Auf dieser Website können Sie auch mehr über die
Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus Anschlussländern nachlesen, sobald die
EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Anschlussländer festgestellt hat. Da
noch nicht sämtliche Einzelheiten feststehen, können die Informationen zukünftig
ergänzt werden. Besuchen Sie bitte die Webseite des Zentralamtes für Landwirtschaft, um
sich auf dem Laufenden zu halten!
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