Ein Antrag auf Einfuhr von Schusswaffen nach Schweden muss grundsätzlich vom
Antragsteller gestellt werden. Der schwedische Veranstalter (Wettkampf, Jagd) kann den
Antrag in die zuständige Polizeibehörde weiterleiten. Der Antrag sollte frühzeitig
gestellt werden und der zuständigen Polizeibehörde
mindestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise vorliegen. Der Antrag kann formlos gestellt
werden und muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift und
Telefonnummer
- Angaben zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise
- Einladung des Veranstalters / Gastgebers oder bei Jagd gegebenenfalls
eine Kopie des eigenen Jagdrechts in Schweden
- Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters / Gastgebers
- Kopie des Jahresjagdscheins (gültig bis zum 31.03. des darauffolgenden
Jahres) oder ein Zeugnis über die Beherrschung des Waidmanntums
- Ein- und Ausreiseort
- Angaben über die Waffen, die nach Schweden eingeführt werden sollen wie
Waffentyp, Schlossmechanismus, Fabrikat, Kaliber, Herstellungsnummer
- Menge und Art der Munition
Die Waffen müssen im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Der Waffenpass ist dem Antrag im Original beizufügen! Bitte beachten Sie, dass der
Waffenpass nicht Dritten überlassen werden darf! Gemäss der schwedischen
Waffenverordnung (SFS 1996:70), Kap. 4, § 3, kann eine Genehmigung für mehrere Ein- und
Ausreisen erteilt werden, jedoch höchstens für ein Jahr.
Nachfolgend die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger
im allgemeinen nach Schweden einreisen:
Polismyndigheten i Stockholms län
Norrorts polismästardistrikt Vapendetaljen
Box 38
S-190 45 Stockholm-Arlanda
Tel: +46/8/401 53 00
Fax: +46/8/59 36 07 92
Polismyndigheten i Region Skåne
Vapendetaljen
S-205 90 Malmö
Tel: +46/40/20 10 00
Fax: +46/40/20 16 37
Trelleborgs Polisområde
Västergatan 4
S-231 64 Trelleborg
Tel: +46/410/62 400
Fax: +46/410/62 616
Helsingborgs Polisområde
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Tel: +46/42/17 40 00
Fax: +46/42/17 40 40
Polismyndigheten i Västra Götaland
Förvaltningsavdelningen Tillståndsgruppen
Box 429
S-401 26 Göteborg
Tel: +46/31/700 35 16
Fax: +46/31/700 36 31
Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, Jagdwaffen zum Zwecke der Jagd von
einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe sich beim Ansitz bzw.
bei beweglicher Jagd in unmittelbarer Nähe des Entleihers (wenige Meter) befindet, ist es
lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den
schwedischen Jagdschein besitzt. Leiht der ausländische Jäger eine Waffe für den
eigenen, unabhängigen Gebrauch, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum
Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der
schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihwaffenschein ausstellen, der aus einer
Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz besteht und mit einem entsprechendem
schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Aufgeführt
werden müssen ausserdem der
Name des Gastjägers, seine Adresse während seines Aufenthaltes in Schweden, seine
Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage).
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