Zollbestimmungen für Schweden


Informationen entnommen von der SCHWEDISCHEN-BOTSCHAFT am 23.01.2005

Einfuhr von Waren nach Schweden.

Wenn Sie eine Reise nach Schweden planen, können Sie auf der Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) wichtige Information erhalten.

Sie finden dort u.a. Angaben darüber, welche Waren man legal mitführen darf und für welche Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.

Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren:
Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden.
Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eingeführt werden.

Erlaubte Mengen, die eingeführt werden dürfen:
10 Liter Spirituosen (mehr als 22%)
20 Liter Spirituosen (höchst 22%)
90 Liter Wein (aber höchst 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 kg Rauchtabak

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket:

Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Schweden

Info-Telefon: 0046-771/23 23 23
E-Mail: tyska.tullsvar@tullverket.se
An diese E-Mailadresse können Sie Ihre Anfragen auf Deutsch senden.
Internet: http://www.tullverket.se

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